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2 Kinder, die zusammen lernen
Kinder, die bis zum 30. Juni des Jahres 6 Jahre alt werden, sind ab dem 1. August schulpflichtig.
Die Schulanmeldung muss spätestens bis zum 31.Oktober des Jahres vor Schulbeginn erfolgen.
Die Online-Anmeldung erfolgt über das Serviceportal Schwerin
oder
vor Ort im Stadthaus mit Termin (montags/ 3. Samstag im Monat ohne Termin).
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- – Geburtsurkunde des Kindes
- – Gültiger Personalausweis oder Reisepass der sorgenberechtigten Person
- – der Negativattest (bei alleinigem Sorgerecht)
- – eine entsprechende Vollmacht (bei gemeinsamen Sorgerecht)