Schulanmeldung

Kinder, die bis zum 30. Juni des Jahres 6 Jahre alt werden, sind ab dem 1. August schulpflichtig.

Die Schulanmeldung muss spätestens bis zum 31.Oktober des Jahres vor Schulbeginn erfolgen.

Die Online-Anmeldung erfolgt über das Serviceportal Schwerin

oder

vor Ort im Stadthaus mit Termin (montags/ 3. Samstag im Monat ohne Termin).

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • – Geburtsurkunde des Kindes
  • – Gültiger Personalausweis oder Reisepass der sorgenberechtigten Person
  • – der Negativattest (bei alleinigem Sorgerecht)
  • – eine entsprechende Vollmacht (bei gemeinsamen Sorgerecht)